Gotte / Götti

Die Wahl von Gotte und Götti ist Ihnen überlassen. Gotte und Götti sollten möglichst eine tragfähige Beziehung zu Ihrem Kind aufbauen können und sich auch für Ihr Kind Zeit nehmen können.

 

In der evangelisch-reformierten Landeskirche Bern-Jura-Solothurn haben mindestens zwei Taufzeuginnen oder Taufzeugen anwesend zu sein. Sie müssen über 16-jährig sein, mindestens eine Person davon ist evangelisch-reformiert und konfirmiert.

 

Der du die Zeit in Händen hast, Herr, nimm auch dieses Jahres Last

und wandle sie in Segen.

Nun von dir selbst in Jesus Christ die Mitte fest gewiesen ist,

führ uns dem Ziel entgegen.

 

Der du allein der Ewge heisst und Anfang, Ziel und Mitte weisst

im Fluge unsrer Zeiten:

bleib du uns gnädig zugewandt und führe uns an deiner Hand,

damit wir sicher schreiten.

 

(Text: Jochen Klepper;
RG 554)